Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Silverback Fitness GmbH zur Verfügung gestellten Fitnessanlagen.
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2. Mitgliedschaft
2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und endet automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit.
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2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in der Silverback Fitnessanlage.
3. Angebot
Silverback Fitness GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und Laufzeit. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.
4. Mitgliedskarte
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Jedes Mitglied muss eine Mitgliedskarte für CHF 50.- kaufen. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen die Mitgliedskarte lautet. Bei Verlust der Karte muss dies umgehend dem Silverback Fitness mitgeteilt werde. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Karte für CHF 50.- zu kaufen.
5. AGB, Betriebsordnung, Nutzungsreglement, Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
6. Zahlung, Ratenzahlung
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
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6.2 Das Abonnement kann nach Absprache mit Silverback Fitness GmbH in Raten bezahlt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Bei Ratenzahlungen (2 - 5 Raten) ist pro Rate eine Gebühr von je Fr. 15.- zu bezahlen. Ab 6 Raten ist pro Rate eine Gebühr von Fr. 25.- zu bezahlen. Das Jahres-Abo kann in maximal 12 Raten in zwölf aufeinander folgenden Monaten bezahlt werden, das 6-Monatsabo in maximal 6 Raten in sechs aufeinanderfolgenden Monaten und das 3-Monatsabo in maximal 3 Raten in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Die erste Rate ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Die Ratengebühren sind Bestandteil des Gesamtbetrages. Pro zu spät bezahlter Rate wird eine Mahngebühr von CHF 20.- verrechnet (Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung). Ratenzahlungen sind bei einem Kauf von Abonnementen aus Aktionen oder bei einem Kauf von Abonnementen über den Webshop ausgeschlossen.
7. Haftung/Videoüberwachung
7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von Silverback Fitness GmbH erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von Silverback Fitness GmbH oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds. Wird durch unsachgemässe Behandlung der Anlage und Einrichtungen bzw. Gerätete ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber Silverback Fitness für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.
Ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Wenn sich das Mitglied alleine in den Räumlichkeiten von Silverback Fitness aufhält, empfiehlt Silverback Fitness ausdrücklich, das automatische Notrufsystem (z.B. der Handsender mit Fallsensor von „SmartLife“) auf sich zu tragen. Das Mitglied hat besorgt zu sein, die genaue Handhabung des Notrufsystems zu kennen und sich ggf. durch das Personal und/oder durch einen Aushang zu informieren.
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7.2 Silverback Fitness GmbH haftet nicht für den Verlust von Mitgliedskarten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
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7.3 Nach Schliessung des Clubs am Abend werden nicht geleerte Schränke vom Personal geöffnet und deren Inhalt separat deponiert. Für diese deponierten Gegenstände ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
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7.4 Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet, Die Videoaufnahmen werden nach den gestzlichen Fristen gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.
8. Betriebszeiten
Die betreuten Betriebszeiten sind jeweils der Webseite www.silverbackfitness.ch zu entnehmen. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit von Silverback Fitness GmbH geändert werden.
Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
9. Betriebseinstellung
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
10. Nutzung und Hinterlegung (Time Stop)
10.1 Nichtbenutzung der Einrichtungen oder der Kurse von Silverback Fitness GmbH, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
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10.2 Bei Vorliegen eines trifftigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 14 Tagen unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/ Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Timestop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt. Gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments wird das Abonnement um die Zeit die in dem entsprechenden Dokument erwähnt ist verlängert. Hinterlegungen sind nur bei gültigen Verträgen möglich. Nach Ablauf eines Abonnements können Hinterlegungen nicht mehr berücksichtigt werden.
11. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
12. Vertragsdauer, Upgrade
12.1 Die Vertagsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
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12.2 Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch aus.
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12.3 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 30.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.
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13. Kunden unter 18 Jahren
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 14 Jahren ist nicht gestattet.
14. Änderungen AGB und Betriebsordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten. .
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Unternehmens zuständig. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.