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Hausordnung Silverback Fitness

Das Mitglied verpflichtet sich die AGB und die Hausordnung einzuhalten sowie den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder die Weisungen des Personals haben das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwider-handlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte (Badge), bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten. Begleitpersonen sind zu keiner Zeit erlaubt. Ein Missachten dieser Hausordnung führt zur sofortigen Auflösung des Vertrages, ohne finanzielle Rückerstattung.

ALLGEMEINE REGELN

  • Gewichtsscheiben, Freihanteln und mobile Fitnessgeräte sind nach jedem Gebrauch wegzuräumen.

  • Aus hygienischen Gründen muss beim Trainieren ein sauberes Handtuch als Unterlage benutzt werden.

  • Die Ausdauer-Geräte sind nach jedem Benutzen mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

  • Der Mitgliederausweis ist bei jedem Zutritt und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.

  • Strassenkleidung und Strassenschuhe dürfen nur bis zu den Garderoben getragen werden. Auf der Trainingsfläche sind ausschliesslich saubere Turnschuhe und Trainingsbekleidung gestattet. Oberkörperfreies Training ist untersagt.

  • Das Rauchen ist in der gesamten Anlage untersagt.

  • Der Betrieb von privaten Musikinstrumenten und Apparaten aller Art ist untersagt.

  • Motorfahrzeuge dürfen nur auf den SILVERBACK FITNESS Abstellplätzen parkiert werden.

  • Das Auftragen von Kreide (Magnesit etc.) an Händen und/oder Griffen ist strengstens untersagt.

  • Bei einem Mehrsatztraining ist das Gerät während den Pausen freizugeben.

  • Unsittliches oder auffallendes Verhalten ist zu unterlassen.

  • Esswaren und Getränke aus dem Automaten dürfen nur an der Theke/Sitzecke konsumiert werden.

  • Für Getränke während des Trainings sind nur verschliessbare Flaschen oder Bidons zu benutzen.

  • Abfälle jeder Art sind in den dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen. Die Entsorgung von Hausmüll ist untersagt. Wir bitten Mitglieder mit starkem Körpergeruch, die nötigen Massnahmen zu ergreifen.

 

GARDEROBEN

Es stehen zwei Garderoben mit Duschen, WC und Garderobenschränken zur Verfügung. Die Garderobenschränke sind nach dem Training wieder freizugeben. Nicht frei gegebene Garderobenschränke werden durch das Personal geöffnet und der Inhalt eingezogen. Es ist strengstens untersagt in den Garderoben- und Duschbereichen Haare zu rasieren, Nägel zu schneiden, Hornhaut zu raspeln oder Haartönungen aufzulegen. Bitte hinterlasst die sanitären Anlagen sauber.

PERSONAL FITNESS TRAINER

Der Abschluss eines Vertrages berechtigt nicht zur Erteilung von Trainingsstunden. Private Personaltrainer sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Trainingsstunden nur mit schriftlicher Bewilligung durch SILVERBACK FITNESS zugelassen.

HAFTUNG

Die Nutzung der gesamten Infrastruktur in den betreuten und unbetreuten Öffnungszeiten geschieht auf eigenes Risiko. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Fitnessgeräten ein erhöhtes Risiko zur Folge hat. Das SILVERBACK FITNESS lehnt jegliche Haftung für entstandene Sach- und/oder Personenschäden ab. Das Mitglied ist selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Benutzer haften gegenüber dem SILVERBACK FITNESS für alle entstandenen Schäden welche grob- fahrlässig, mutwillig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Das SILVERBACK FITNESS haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Geld, Kleidung etc.

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